Es gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen.
(1) Sporttauglichkeit und Gesundheitszustand
Die/der Kund/in/e versichert, sportgesund zu sein. Sie/Er verpflichtet sich, in regelmäßigen Abständen seine Sporttauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerzen, Schwindel, Unwohlsein etc. ist den Anwesenden Schwimmtrainern und Schwimmtrainerinnen sofort mitzuteilen. Die Anwesenden Schwimmtrainer und Schwimmtrainerinnen können die Zusammenarbeit wegen Erkrankung oder dem dringenden Verdacht auf eine Erkrankung oder fehlende Sporttauglichkeit beim Schwimmunterricht verweigern. Der Empfehlung der Schwimmtrainer und Schwimmtrainerinnen, einen Arzt zu Rate zu ziehen, sollte Folge geleistet werden.
Alle Fragen zum derzeitigen bzw. bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind den Schwimmtrainern und den Schwimmtrainerinnen sofort mitzuteilen.
Anmeldung
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Schwimmkursen.
Die Anmeldung/Buchung ist rechtlich verbindlich.
Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Sollte ein Kurs nicht zustande kommen, da sich nicht genügend Teilnehmer angemeldet haben, wird die schon gezahlte Kursgebühr zurückerstattet.
Kursgebühr
Die Kursgebühr muß zum Kursbeginn bezahlt sein. Bei einer nicht bezahlten Gebühr, kann die Schwimmschule Seepferdchen eine Bearbeitungs/Stornogebühr in Höhe von 15,00 € auf die Gebühr berechnen. Die Kursgebühr sollte nach Erhalt der Bestätigung überwiesen werden. Die Bankdaten, sowie die Zahlungsgebühr, werden nach Anmeldung per email in PDF-Format zugesandt. Sollten wir keinen Zahlungseingang erhalten, kann die Schwimmschule den Kursteilnehmer vom Unterricht ausschließen.
Absage Kurs / Events seitens der Schwimmschule
Im Fall der Verhinderung der Schwimmschule (z.B. wegen technischer Defekte, Krankheit des Schwimmlehrers oder sonstiger zwingender Gründe) wird der Teilnehmer unverzüglich hierüber informiert. Bei Krankheit der/des Kursleiters, wird versucht, einen Vertretungslehrer für den Kurs zu finden.
Rücktritt / Absage aus gesundheitlichen Gründen der Teilnehmer
1. Bei einer Absage aus gesundheitlichen Gründen (gültig bei langfristigen Krankheiten wie z. B. Armbruch usw.), muss ein schriftliches Attest des Arztes vorgelegt werden. Die anteiligen Unterrichte, werden abzüglich der Bearbeitungsgebühr (i. H. von 45,00 €) an den Teilnehmer zurück erstattet.
Rücktritt / Absage Gruppenkurs Teilnehmer
Allgemein gültig:
a) Schriftliche Absage 2 Wochen vor dem Kursbeginn – kostenfreie Stornierung
b) 1 Woche vor dem Kursbeginn – 50 % der Kursgebühr fällig
c) Schriftliche Absage während des laufenden Kurses, bzw. Nichterscheinen – 100% der Kursgebühr fällig. Eine Rückerstattung oder Verrechnung ist nicht möglich.
Absage Termin Privatunterricht – Teilnehmer
a) Bei einer Absage eines Privatunterrichtes vom Teilnehmer – 3 Tage vor dem Unterricht fallen keine Unkosten für Sie an, der Termin wird anderweitig für Sie terminiert.
b) Absagen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin, oder nicht erscheinen, können nicht berücksichtigt werden. Hier verfällt der Termin, und es wird kein Ersatztermin angeboten.
c) Bei Absagen seitens der Schwimmschule, wird ein Ersatztermin angeboten, es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
Gutscheine der Schwimmschule Seepferdchen
a) Erworbene Gutscheine haben ein Jahr nach Erstellungsdatum Gültigkeit.
b) Gutscheine haben ausschließlich Gültigkeit, bei Zahlung des Gutscheins und können auf Dritte übertragen werden.
c) Gutscheine sind nur online zu erwerben. Gutscheine können in Absprache mit der Schwimmschule eingelöst werden.
Beschädigungen
Sachbeschädigungen während des Kursbetriebes werden auf Kosten dessen erhoben, der den Schaden verursacht hat.
Haftung
Es wird keine Haftung für Wertsachen und Garderobe übernommen. Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an Einrichtungsgegenständen der Bäder vor Beginn und nach Ende der Kurse übernimmt die Schwimmschule keine Haftung.
Hausordnung
Der Hausordnung der jeweiligen Schwimmeinrichtung ist Folge zu leisten, das betrifft insbesondere Badekappenpflicht.
Aufsichtspflicht
Die Schwimmschule hat die Aufsichtspflicht bei Kursbeginn und vor Kursende. Sie haftet für die Zeit des Schwimmkurses im Wasser. Vor Kursbeginn und nach Kursende ist es die Pflicht der Erziehungsberechtigten ihre Kinder zu beaufsichtigen. Bitte lassen Sie sie vor und nach Kursende im Schwimmbad nie unbeaufsichtigt. Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung, wenn den Kindern vor Kursbeginn und nach Kursende im Schwimmbad etwas passiert.
Hygiene
Das Betreten des Schwimmbereichs mit Straßenschuhen ist aus Hygienischen Gründen nicht gestattet. Ebenfalls ist das Essen und Trinken in der Schwimmhalle sowie der Umkleide nicht erlaubt.
Bitte entsorgen Sie Ihr Müll in den entsprechenden Müllbehältern.
Salvatorische Klausel
Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.
Änderungen / Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Gegenseitige Verpflichtung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
Schlussbestimmung / Wirksamkeit
Sollten Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien erkennen für den Fall der Ungültigkeit diejenige gültige Regelung an, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.